For a long time, returns were regarded purely as a logistical matter: return shipping, visual inspection, restocking – that was it. What was often overlooked, however, was stock that, after being returned, never made it back into the product range at all but was instead disposed of. It is precisely here that a new EU rule has come into force this summer: the ban on the destruction of unsold consumer goods.
Since 19 July 2026, large companies have no longer been permitted to simply destroy certain unsold goods, particularly clothing and footwear. For online retailers with significant return rates, this changes the way they calculate costs. Those who have previously simply disposed of unsaleable returned goods now need a process for inspecting, refurbishing and reselling them. This article explains exactly what the ban on destruction entails, who it affects and how returns processes can be adapted accordingly.
Table of contents
- Key Takeaways: An overview of the EU ban on destruction
- What does the EU ban on destruction cover?
- Who is affected by the ban? Company sizes and deadlines
- What counts as destruction, and what does not?
- Why returns now cost more than the return postage
- How much stock has been disposed of so far
- What online retailers should be doing now
- FAQ on the EU ban on culling
- Conclusion
- Sources
Key Takeaways: An overview of the EU ban on destruction
The key points regarding the EU ban on destruction at a glance, before you delve deeper into the subject:
- Since 19 July 2026, large companies have, as a general rule, been prohibited from destroying unsold clothing, clothing accessories and shoes. The legal basis for this is the EU Ecodesign Regulation on sustainable products, which came into force on 18 July 2024.
- Kleinst- und Kleinunternehmen sind grundsätzlich ausgenommen, es gelten aber Anti-Umgehungsregelungen. Für mittlere Unternehmen gilt bei den bereits erfassten Produktgruppen einheitlich der 19. Juli 2030.
- Als Vernichtung zählen laut Verordnung auch Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung. Nur die Vorbereitung zur Wiederverwendung, etwa Wiederverkauf, B-Ware, Spende, Reparatur, Refurbishment oder Remanufacturing, gilt nicht als Vernichtung.
- Zusätzlich zum Vernichtungsverbot müssen betroffene Unternehmen jährlich offenlegen, wie viele unverkaufte Produkte sie entsorgt haben. Das standardisierte Reporting-Format dafür regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2, die ab März 2027 gilt, unabhängig vom Start des Vernichtungsverbots selbst.
- Ein im Auftrag des Umweltbundesamts erstellter Forschungsbericht, an dem unter anderem die Forschungsgruppe Retourenmanagement und das Öko-Institut beteiligt waren, geht von rund 18 Millionen entsorgten retournierten Artikeln pro Jahr in Deutschland aus, bei geschätzt rund 550 Millionen Retourenpaketen.
- For online retailers, the ban on destruction means one thing above all else: inspection, grading, refurbishment and resale channels for returns are shifting from being a ‘nice-to-have’ to a mandatory requirement.
What does the EU ban on destruction cover?
The ban on destruction forms part of the EU Regulation on Ecodesign Requirements for Sustainable Products, or ESPR for short. The Regulation came into force on 18 July 2024 and pursues a significantly broader objective than simply returns: It aims to make products more durable, repairable and resource-efficient throughout their entire life cycle. One element of this is the ban on destroying certain unsold consumer products instead of reusing them.
Erfasst sind derzeit insbesondere Bekleidung einschließlich Bekleidungszubehör und Kopfbedeckungen sowie Schuhe, also genau jene Kategorien mit traditionell hohen Retourenquoten. Die zugrunde liegende Definition unverkaufter Verbraucherprodukte erfasst dabei ausdrücklich auch Retouren, insbesondere Rückgaben im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts. Erfasst ist also nicht nur Ware, die nie an einen Kunden verschickt wurde. Die EU-Kommission kann den Anwendungsbereich künftig über delegierte Rechtsakte auf weitere Produktgruppen ausdehnen. Für betroffene Unternehmen bedeutet das Verbot nicht, dass jede unverkaufte Einheit für immer gelagert werden muss. Es bedeutet, dass die bislang oft günstigste Lösung, schlichte Entsorgung, für diese Warengruppen keine zulässige Standardoption mehr ist.
Von diesem Vernichtungsverbot zu unterscheiden ist eine separate Transparenzpflicht. Die meisten betroffenen Unternehmen müssen jährlich öffentlich offenlegen, wie viele unverkaufte Produkte sie entsorgt haben. Dabei geht es um Menge, Gewicht, Gründe für die Entsorgung und Maßnahmen zur Vermeidung. Das dafür vorgesehene standardisierte Berichtsformat konkretisiert die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2, die ab März 2027 gilt, unabhängig vom bereits seit Juli 2026 laufenden Vernichtungsverbot für große Unternehmen. Kleinst- und Kleinunternehmen sind auch von dieser Meldepflicht grundsätzlich ausgenommen.
Who is affected by the ban? Company sizes and deadlines
The ban on destruction does not apply to all businesses at the same time. The regulation distinguishes between businesses based on their size and grants smaller businesses significantly more time, or exempts them from the requirement altogether.
| Company size | Prohibition on destruction | Valid from |
|---|---|---|
| Micro-enterprises and small businesses | Grundsätzlich ausgenommen | - |
| Medium-sized enterprises | Verpflichtend | 19 July 2030 |
| Large companies | Verpflichtend | since 19 July 2026 |
Für die hier bereits erfassten Produktgruppen, also Bekleidung und Schuhe, gilt für mittlere Unternehmen einheitlich der 19. Juli 2030, eine vorgezogene Anwendung durch die Kommission ist dafür nicht vorgesehen. Die Einstufung als Kleinst-, Klein- oder mittleres Unternehmen selbst unterliegt allerdings Anti-Umgehungsregelungen. Wer sich durch künstliche Aufspaltung von Geschäftstätigkeiten kleiner darstellt, als es tatsächlich der Fall ist, kann trotzdem unter die für die reale Unternehmensgröße geltenden Pflichten fallen. Kleinst- und Kleinunternehmen sind deshalb nur grundsätzlich, nicht ausnahmslos, von Vernichtungsverbot und Meldepflicht befreit.
What counts as destruction, and what does not?
An dieser Stelle enthält die Verordnung eine Feinheit, die in der Praxis oft übersehen wird: Vernichtung ist weiter gefasst, als der Begriff zunächst vermuten lässt. Als Vernichtung zählen laut Definition die drei letzten Stufen der EU-Abfallhierarchie, nämlich Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung. Ein Unternehmen kann sich also nicht damit herausreden, entsorgte Retouren würden ja "nur" recycelt statt verbrannt oder deponiert. Recycling fällt ausdrücklich unter das Verbot und ist für erfasste Produkte damit grundsätzlich unzulässig, sofern keine der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen greift.
Nicht als Vernichtung gilt dagegen die Vorbereitung zur Wiederverwendung. Je nach Zustand der Ware zählen dazu der reguläre Wiederverkauf, der Verkauf als B-Ware oder über Outlet-Kanäle, Spenden, Reparatur, Refurbishment oder Remanufacturing. Welcher dieser Wege im Einzelfall zulässig und sinnvoll ist, hängt vom Zustand des jeweiligen Produkts ab. Entscheidend ist nicht ein einzelner vorgeschriebener Prozess, sondern dass überhaupt ein zulässiger Weiterverwendungsweg genutzt wird, statt die Ware zu entsorgen. Genau hier verschiebt sich der wirtschaftliche Anreiz: Sichtprüfung und Grading werden zur Voraussetzung dafür, den jeweils passenden dieser Wege für ein Produkt überhaupt erst zu bestimmen.
Für einzelne Fälle sieht die Delegierte Verordnung (EU) 2026/296 konkretisierte Ausnahmen vom Vernichtungsverbot vor. Dazu zählen etwa Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken, Kontamination, bestimmte irreparable Schäden, Produktfehler sowie bestimmte Fälle von Produktfälschungen oder anderen Rechtsverstößen. Für diese eng definierten Fälle bleibt Vernichtung, einschließlich Recycling, weiterhin zulässig.
Why returns now cost more than the return postage
Die gängige Kalkulation lautet: Eine Retoure kostet Rückversand plus Handling bei der Wiedereinlagerung. Tatsächlich beginnt die eigentliche Kostenrechnung oft erst danach. Ein zurückgesendeter Artikel muss geprüft werden, ob er vollständig, unbeschädigt und noch als Neuware verkaufsfähig ist. Anschließend folgt häufig ein Grading, also die Einstufung als A-Ware, B-Ware oder nicht unmittelbar wiederverkaufsfähige Ware. Dieses Grading entscheidet, welcher weitere Weg für ein Produkt infrage kommt, etwa Wiederverkauf als B-Ware, ein Outlet-Kanal, Spende, Reparatur oder Aufbereitung. Jede dieser Stationen kostet Zeit und Personal.
Bislang war die kürzeste und günstigste Option in dieser Kette für viele Unternehmen die Entsorgung nicht mehr verkaufsfähiger Ware. Gerade bei Mode und Schuhen machen Retouren traditionell hohe Anteile aus. Für große Unternehmen ist dieser Ausweg seit Juli 2026 versperrt, und Recycling schließt die Lücke wegen der weiten Vernichtungsdefinition gerade nicht. Was bislang eine Kostenoption unter mehreren war, wird damit für die betroffenen Händler zur Pflichtaufgabe. Prüfung, Grading und ein zulässiger Weiterverwendungsweg verursachen jetzt Kosten. Vorher fielen diese Kosten schlicht nicht an, weil nicht mehr verkaufsfähige Ware im Zweifel einfach entsorgt wurde.
In terms of cost calculation, this means that the underestimated cost component does not lie in the return shipment itself, but rather in the processes of inspection, reconditioning, resale and the residual loss in value at the end of the chain. Anyone who calculates returns costs solely as postage plus restocking is overlooking a significant portion of the actual reverse logistics costs. For large fashion retailers, there is also a further change that leaves no room for alternative cost calculations.
How much stock has been disposed of so far
Wie relevant das Thema bei Retouren ist, zeigt ein Forschungsbericht vom Juli 2026. Er wurde im Auftrag des Umweltbundesamts erstellt, beteiligt waren unter anderem die Forschungsgruppe Retourenmanagement und das Öko-Institut. Bei aktuell rund 550 Millionen Retourenpaketen pro Jahr und durchschnittlich etwa 2,5 Artikelpositionen pro Paket kommt die Forschungsgruppe auf rund 18 Millionen entsorgte retournierte Artikel.
The underlying disposal rates of 1.3 per cent in the DACH region and 3.0 per cent in the rest of Europe do not come from a new survey conducted in 2026. They are taken from earlier studies, including a EUROM survey of 411 online retailers regarding their own disposal practices. The frequently cited estimate that around half of the goods disposed of were still in working order at the time of disposal is also based on earlier surveys. This is not a recent re-assessment. This makes little difference to the scale of the issue: even by a conservative estimate, there remain tens of millions of items that are disposed of each year rather than reused.
What online retailers should be doing now
Regardless of whether your business is currently subject to the ban on destruction, the following steps are worth taking to ensure your returns processes are future-proof.
- Check company size: Check whether you are classified as a large, medium or small enterprise under the EU definition, and from when the ban will apply to you.
- Analysing your own waste management practices: Wie viele Retouren werden aktuell entsorgt, statt wiederverkauft, gespendet oder aufbereitet zu werden, und in welchen Kategorien konzentriert sich das?
- Establishing or refining grading processes: A clear, documented classification into Grade A, Grade B and rejects forms the basis for everything that follows.
- Zulässige Weiterverwendungswege aufbauen: Wiederverkauf, B-Ware- und Outlet-Kanäle, Spenden, Reparatur, Refurbishment oder Remanufacturing kommen je nach Zustand der Ware infrage und erhalten den Warenwert regelkonform.
- Preparing documentation for the reporting requirement: Menge, Gewicht und Gründe entsorgter Ware sollten schon jetzt systematisch erfasst werden, auch wenn das standardisierte Reporting nach der Durchführungsverordnung (EU) 2026/2 erst ab März 2027 verpflichtend wird.
- Selecting fulfilment partners carefully: Not every warehouse operator offers grading, processing and the sale of B-grade goods as part of their returns process. From now on, this should be included in every initial consultation.
Those who do not wish to set up these processes themselves can often find suitable capacity with specialist fulfilment partners, which already offer returns processing – including grading and reconditioning – as a standard service. Particularly in Fashion and Beauty, in the categories with the highest return rates, a specialist partner makes the biggest difference.
FAQ on the EU ban on culling
When does the EU ban on the destruction of returned goods come into force? Für große Unternehmen gilt es seit dem 19. Juli 2026. Mittlere Unternehmen haben bei den bereits erfassten Produktgruppen eine Übergangsfrist bis zum 19. Juli 2030, Kleinst- und Kleinunternehmen sind grundsätzlich ausgenommen.
Which products are affected by the ban on destruction? Aktuell insbesondere Bekleidung einschließlich Bekleidungszubehör und Kopfbedeckungen sowie Schuhe. Die EU-Kommission kann den Anwendungsbereich künftig per delegiertem Rechtsakt auf weitere Produktgruppen ausdehnen.
Does recycling count as destruction within the meaning of the Regulation? Ja. Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung gelten alle als Vernichtung und sind für erfasste Produkte grundsätzlich verboten. Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/296 sieht dafür eng gefasste Ausnahmen vor, etwa bei Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken, Kontamination, irreparablen Schäden, Produktfehlern oder bestimmten Fällen von Produktfälschung.
Does the ban also apply to returns, or only to new, unsold goods? Ja. Die ESPR-Definition unverkaufter Verbraucherprodukte erfasst ausdrücklich auch Retouren, insbesondere Rückgaben im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts, und nicht nur Ware, die nie an einen Kunden verschickt wurde.
What other obligations are there in addition to the ban on destruction? Betroffene Unternehmen müssen jährlich offenlegen, wie viele unverkaufte Produkte sie entsorgt haben, inklusive Menge, Gewicht, Gründen und Vermeidungsmaßnahmen. Das standardisierte Format dafür regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2, die ab März 2027 gilt, unabhängig vom Vernichtungsverbot selbst. Kleinst- und Kleinunternehmen sind auch hiervon grundsätzlich ausgenommen.
What specific steps can online retailers take right now? Die eigene Unternehmensgröße und Entsorgungspraxis prüfen und Grading-Prozesse aufbauen, um den jeweils zulässigen Weiterverwendungsweg zu bestimmen. Bei der Wahl eines Fulfillment-Partners zusätzlich gezielt nach Retouren-Kompetenz für Wiederverkauf, B-Ware und Aufbereitung fragen.
Conclusion: Returns processes now need to be put under the microscope
The EU ban on destruction overturns an assumption that has held true for years. Large companies can no longer simply dispose of returns that are no longer saleable. Nor is recycling a permitted shortcut in this regard. Anyone who Fulfillment und Retourenbearbeitung neu aufstellen möchte, sollte Grading und die dazu passenden Weiterverwendungswege von Anfang an mitdenken. Wiederverkauf, B-Ware-Kanäle oder Aufbereitung gehören von Beginn an dazu, statt nachträglich angeflickt zu werden. Über die WH1 comparison page for fulfilment providers You can find out more about vetted partners with the relevant expertise in returns, with no obligation.
Sources
- Regulation (EU) 2024/1781 of the European Parliament and of the Council establishing a framework for setting ecodesign requirements for sustainable products (Ecodesign for Sustainable Products Regulation). eur-lex.europa.eu
- European Commission: Ecodesign for Sustainable Products Regulation – an overview of its scope, deadlines and the ban on the destruction of unsold consumer products. commission.europa.eu
- Umweltbundesamt (Auftraggeber): Forschungsbericht "Warum werden Retouren und Überbestände entsorgt? Was kann man dagegen tun?", erstellt unter anderem von Asdecker, B./Felch, V./Gsell, M./Mehlhardt, G. (Forschungsgruppe Retourenmanagement) und dem Öko-Institut e.V., 01.07.2026. retourenforschung.de
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/2 der Kommission vom 09.02.2026 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2024/1781 hinsichtlich der Einzelheiten und des Formats für die Offenlegung von Informationen über entsorgte unverkaufte Verbraucherprodukte, anwendbar ab März 2027. eur-lex.europa.eu
- Delegierte Verordnung (EU) 2026/296 der Kommission vom 09.02.2026 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2024/1781 hinsichtlich der Ausnahmen vom Vernichtungsverbot für unverkaufte Verbraucherprodukte, in Kraft seit 12.05.2026. eur-lex.europa.eu


