Allgemeine Geschäftsbedingungen der Digital Logistics GmbH für Kunden der Digital Logistics GmbH

Präambel

Die Digital Logistics GmbH (nachfolgend „Digital Logistics“) betreibt unter der Domain www.warehousing1.com unter dem Namen „Warehousing1“ ein Online-Portal für Logistik- und Speditionsdienstleistungen, insbesondere eCommerce Fulfillment-Dienstleistungen. Die AGB regeln die Grundlagen der Nutzung der von der Digital Logistics angebotenen Leistungen.

Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet) gelten für Nutzer des Online-Portals www.warehousing1.com (nachfolgend „Nutzer“) , denen über das Portal Kontakt zu Anbietern von Logistikdienstleistungen (nachfolgend „Anbieter”)hergestellt wird . Sämtliche Leistungen von Digital Logistics gegenüber Nutzern und Anbietern erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbeziehungen des Kunden widersprechen wir ausdrücklich, auch für zukünftige Geschäfte.
  2. Nutzer des Online-Portals www.warehousing1.com werden durch Abschluss eines Vertrags über das Portal oder außerhalb dieses zu Kunden der Digital Logistics GmbH. Nutzer können den Vertrag über Logistik- und Speditionsdienstleistungen mit der Digital Logistics GmbH oder direkt mit einem Anbieter abschließen.
  3. Digital Logistics bietet seine Dienstleistungen ausdrücklich nur "Unternehmern" an. Der Nutzer ist gemäß § 14 BGB Unternehmer, wenn er als natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft beim Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil. Soweit keine Übereinstimmung besteht, gelten die gesetzlichen Regelungen.
  5. Nutzer werden, unabhängig davon, ob es sich um weibliche oder männliche Nutzer handelt, nachfolgend als „Nutzer“ bezeichnet.
  6. Durch die Nutzung der von der Digital Logistics angebotenen Leistungen erklären Nutzer ihr Einverständnis mit den AGB. Nutzern, die ihr Einverständnis mit den AGB nicht erklären, wird untersagt, die Leistungen der Digital Logistics in Anspruch zu nehmen. Eine Nutzung liegt ab dem Zeitpunkt der Abrufung der Daten des Internetportals vor. Dies ist unabhängig davon zu sehen ob der Nutzer die Daten über das Internetportal oder außerhalb dessen (z.B. telefonisch oder per E-Mail) erhält. Eine Datenverwendung liegt somit bereits in der Kontaktaufnahme und im Herausfiltern der Daten über das Internetportal vor.

Stellen eines Gesuchs

  1. Um ein Gesuch zu erstellen, füllt der Nutzer alle Pflichtfelder des Registrierungsformulars auf dem Portal https://www.warehousing1.com vollständig aus. Digital Logistics behält sich vor, Registrierungen abzulehnen. Ändern sich seine Stammdaten, hat der Nutzer die Digital Logistics unverzüglich zu informieren. Ein Gesuch kann darüber hinaus telefonisch oder per E-Mail gestellt werden.
  2. Wird eine Anfrage bei Digital Logistics nach einer Dienstleistung, insbesondere nach eCommerce Fulfillment-Dienstleistungen, gestellt, wird Digital Logistics dazu beauftragt dem Nutzer ein oder mehrere Angebot der Digital Logistics oder von Anbietern für eine solche Dienstleistung zu stellen. Die Anfragestellung ist kostenlos und unverbindlich.
  3. Nach der Anfragestellung kontaktieren Logistikberater von Digital Logistics den Nutzer, um gemeinsam mit dem Nutzer die Details der Buchungsanfrage zu spezifizieren. Digital Logistics identifiziert im Anschluss zur Anfrage des Nutzers passende Anbieter von Logistikdienstleistungen.
  4. Der Nutzer willigt ein, von Anbietern aus dem Netzwerk von Digital Logistics unter Verwendung der jeweiligen Kontaktdaten kontaktiert zu werden.
  5. Der Nutzer willigt ein, dass die Digital Logistics seine Kontaktdaten sowie die Spezifikationen der Anfrage an dritte Anbieter weitergibt und dass diese Anbieter unter Umständen auftrags-, angebots- und abrechnungsbezogene Daten an die Digital Logistics übermitteln.

Antwort auf das Gesuch

  1. Wenn ein Gesuch erfolgreich war, wird Digital Logistics den Nutzer mit einem oder mehreren Angeboten von Drittanbietern der ersuchten Dienstleistungen aus dem Anbieternetzwerk von Digital Logistics kontaktieren. Akzeptiert der Nutzer eines der Angebote, wird der Kontakt zwischen dem Drittanbieter und dem Nutzer hergestellt.
  2. Digital Logistics behält sich vor, den Nutzer nach Kontaktherstellung mit dem Drittanbieter zu kontaktieren, um ihn um eine Kundenbewertung zu bitten oder zu erfragen, ob ein Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Drittanbieter zustande gekommen ist.
  3. Nach Erhalt eines oder mehrerer Angebote entscheidet der Kunde selbst, ob ein entsprechendes Angebot angenommen wird.
  4. Der Nutzer schließt den Vertrag über die Logistik- und Speditionsdienstleistungen entweder direkt mit der Digital Logistics oder mit einem von Digital Logistics vermittelten Anbieter ab. Es ist Digital Logistics vorbehalten zu entscheiden ob sie selbst in ein Vertragsverhältnis mit dem Nutzer treten will, oder ob der Anbieter den Vertrag direkt anbietet.
  5. Sollte Digital Logistics für das Gesuch keinen Anbieter gefunden haben oder der Kunde mit dem ermittelten Anbieter kein Vertragsverhältnis eingegangen sein, so behält sich Digital Logistics vor, dem Nutzer zu einem späteren Zeitpunkt dem Gesuch entsprechende andere Anbieter vorzustellen.
  6. Digital Logistics stellt durch Maßnahmen sicher, dem Nutzer Kontakt zu möglichst passenden Anbietern aus dem Netzwerk von Digital Logistics herzustellen, kann jedoch die Eignung nicht im Einzelfall garantieren. Anbieter in dem Partnernetzwerk von Digital Logistics verpflichten sich, die branchenüblichen Richtlinien und Qualitätsstandards zu erfüllen. Der Nutzer verpflichtet sich dennoch, jeden Anbieter so zu prüfen, wie es auch ohne Vermittlung durch Digital Logistics angemessen wäre.
  7. Sämtliche Angaben bezüglich des Zeitpunkts eines Rückrufs, einer Kontaktaufnahme oder einer Zusendung oder anderen zeitraumbezogene Angaben sind als Richtwerte zu verstehen. Die genaue Dauer der einzelnen Prozesse richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie der Komplexität des Gesuches und kann im ´Einzelfall erheblich von Richtwerten abweichen.

Warehousing1 Netzwerk

  1. Digital Logistics vermittelt über sein Netzwerk Logistik- und/oder Speditionsdienstleistungen an interessierte Nutzer.
  2. Digital Logistics stellt nach Interesse des Nutzers den Kontakt zwischen dem Anbieter und dem Nutzer her.
  3. Verträge, die auf diesem Wege zustande kommen, werden ohne Beteiligung der Digital Logistics unmittelbar zwischen dem Anbieter und Nutzer abgeschlossen.

WH1+

  1. Unter dem Markennamen WH1+ betreibt Digital Logistics eine Premiumlösung mit ausgewählten Premium Anbietern.
  2. Digital Logistics bietet dem Nutzer die Premiumlösung dann an, wenn es nach interner Evaluierung zu dem Schluss kommt, dass der Auftrag für die Premiumlösung in Frage kommt.
  3. Digital Logistics wird im Rahmen von WH1+ entweder selbst Auftragnehmer des Nutzers, oder schließt als rechtsgeschäftlicher Vertreter des Anbieter einen Vertrag im Namen und Auftrag des Anbieters ab.
  4. Wenn die Digital Logistics selbst Auftragnehmer des Nutzers wird, beauftragt sie den Anbieter als Subunternehmer mit der Durchführung des Auftrags.
  5. Digital Logistics behält es sich vor, dass eine Zusammenarbeit im Rahmen von WH1+ davon abhängig ist, dass der Nutzer weitere, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzende, allgemeine Vertragsbedingungen der Digital Logistics akzeptiert.

Pflichten des Nutzers

  1. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Digital Logistics, dass alle Angaben, die er im Online-Formular, über elektronische Kommunikationsmittel, insbesondere E-Mail, und telefonisch trifft, der Wahrheit entsprechen und vollständig sind.
  2. Digital Logistics trifft keine Verpflichtung, die vom Nutzer zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Informationen auf allfällige Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Unrichtigkeiten zu überprüfen.
  3. Der Nutzer verpflichtet sich gegenüber Digital Logistics, mit der Nutzung der von Digital Logistics angebotenen Dienste nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten, und Rechte Dritter zu verstoßen.
  4. Der Nutzer verpflichtet sich, keine Daten zu vervielfältigen, die das Angebot von Digital Logistics oder Anbietern aus dem Partnernetzwerk gefährden könnten.
  5. Unterzeichnet eine natürliche Person im Namen einer juristischen Person das von Digital Logistics in Folge der Stellung eines Gesuchs gestellte Angebot, gewährleistet sie, zur Vertretung befugt zu sein.

Beendigung des Vertragsverhältnisses

  1. Die Digital Logistics behält sich ausdrücklich das Recht vor, einzelne Leistungen des Internetportals oder das Internetportal insgesamt jederzeit ein- oder umzustellen.
  2. Darüber hinaus wird die Beendigung von Dienstleistungsverträgen abschließend in diesen geregelt.

Haftung von Digital Logistics

  1. Digital Logistics haftet bei sämtlichen ihrer Verrichtungen nach den ADSP 2017, sowie, wenn anwendbar nach den Logistik-AGB 2019, soweit diesen keine gesetzlich zwingenden Regelungen entgegenstehen.
  2. Digital Logistics haftet in dem Fall, dass die ADSp 2017 und die Logistik-AGB 2019 für die Erbringung von Leistungen durch Digital Logistics ganz oder teilweise keine Geltung finden, nach den nachfolgenden Ziffern als Spediteur, dabei von den Regelungen der §§ 431 HGB und 475 HGB abweichend.

    Ziffer 23 ADSp 2017, Haftungsbegrenzungen

    Ziffer 23.1 Die Haftung des Spediteurs für Güterschäden in seiner Obhut gemäß § 431 Abs. 1, 2 und 4 HGB ist mit Ausnahme von Schäden aus Seebeförderungen und verfügten Lagerungen der Höhe nach wie folgt begrenzt:

    • Ziffer 23.1.1 auf 8,33 Sonderziehungsrechte für jedes Kilogramm, wenn der Spediteur
    • - Frachtführer im Sinne von § 407 HGB,
    • - Spediteur im Selbsteintritt, Fixkosten- oder Sammelladungsspediteur im Sinne von §§ 458 bis 460 HGB oder
    • - Obhutsspediteur im Sinne von § 461 Abs. 1 HGB ist;

    • Ziffer 23.1.2 auf 2 statt 8,33 Sonderziehungsrechte für jedes Kilogramm, wenn der Auftraggeber mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag über eine Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln unter Einschluss einer Seebeförderung geschlossen hat und der Schadenort unbekannt ist. Bei bekanntem Schadenort bestimmt sich die Haftung nach § 452a HGB unter Berücksichtigung der Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen der ADSp.

    • Ziffer 23.1.3 Übersteigt die Haftung des Spediteurs aus Ziffer 23.1.1. einen Betrag von 1,25 Millionen Euro je Schadenfall, ist seine Haftung außerdem begrenzt aus jedem Schadenfall höchstens auf einen Betrag von 1,25 Millionen Euro oder 2 Sonderziehungsrechte für jedes Kilogramm, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

    Ziffer 23.2 Die Haftung des Spediteurs bei Güterschäden in seiner Obhut ist bei einem Verkehrsvertrag über eine Seebeförderung und bei grenzüberschreitenden Beförderungen auf den für diese Beförderung gesetzlich festgelegten Haftungshöchstbetrag begrenzt. Ziffer 25 bleibt unberührt.

    Ziffer 23.3 In den von Ziffern 23.1 und 23.2 nicht erfassten Fällen (wie § 461 Abs. 2 HGB, §§ 280 ff BGB) ist die Haftung des Spediteurs für Güterschäden entsprechend § 431 Abs. 1, 2 und 4 HGB der Höhe nach begrenzt.

    • Ziffer 23.3.1 bei einem Verkehrsvertrag über eine Seebeförderung oder eine Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 Sonderziehungsrechte für jedes Kilogramm,

    • Ziffer 23.3.2 bei allen anderen Verkehrsverträgen auf 8,33 Sonderziehungsrechte für jedes Kilogramm.

    • Ziffer 23.3.3 Außerdem ist die Haftung des Spediteurs begrenzt aus jedem Schadenfall höchstens auf einen Betrag von 1,25 Millionen Euro.

    Ziffer 23.4 Die Haftung des Spediteurs für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Schäden bei verfügten Lagerungen, Personenschäden und Sachschäden an Drittgut ist der Höhe nach begrenzt auf das Dreifache des Betrags, der bei Verlust des Gutes nach Ziffer 23.3.1 bzw. 23.3.2 zu zahlen wäre. Außerdem ist die Haftung des Spediteurs begrenzt aus jedem Schadenfall höchstens auf einen Betrag von 125.000,00 Euro.

    • Ziffer 23.4.1. Die §§ 413 Abs. 2, 418 Abs. 6, 422 Abs. 3, 431 Abs. 3, 433, 445 Abs. 3, 446 Abs.2, 487 Abs. 2, 491 Abs. 5, 520 Abs. 2, 521 Abs. 4, 523 HGB sowie entsprechende Haftungsbestimmungen in internationalen Übereinkommen, von denen im Wege vorformulierter Vertragsbedingungen nicht abgewichen werden darf, bleiben unberührt.

    • Ziffer 23.4.2. Ziffer 23.4 findet keine Anwendung auf gesetzliche Vorschriften wie Art. 25 MÜ, Art. 5 CIM oder Art. 20 CMNI, die die Haftung des Spediteurs erweitern oder zulassen, diese zu erweitern.

    Ziffer 23.5. Übersteigt die Haftung des Spediteurs aus den Ziffern 23.1, 23.3 und 23.4 einen Betrag von 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, ist seine Haftung unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadenereignis erhoben werden, außerdem begrenzt höchstens auf 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis oder 2 Sonderziehungsrechte für jedes Kilogramm der verlorenen und beschädigten Güter, je nachdem welcher Betrag höher ist; bei mehreren Geschädigten haftet der Spediteur anteilig im Verhältnis ihrer Ansprüche.

  3. Sollten die Regelungen der ADSp 2017 , sowie der Logistik-AGB 2019 keine Anwendung finden, haftet Digital Logistics nach den folgenden Regelungen:
    1. Digital Logistics haftet zur Gänze für schuldhaft verursachte Personenschäden,
    2. Digital Logistics haftet zur Gänze für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Sachschäden,
    3. für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden wird die Haftung der Digital Logistics auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten begrenzt. Der Höhe nach haftet Digital Logistics für solche Schäden nur bis zum vertragsmäßig vorhersehbaren Schaden.
  4. Störungen des Datenverkehrs, die auf höhere Gewalt oder auf Ereignisse, die Digital Logistics nicht zu vertreten hat, zurückzuführen sind, setzen die Vertragspflichten der Vertragspartner für die Dauer und den Umfang der Störung aus.

Datenschutz

  1. Digital Logistics erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers, sowie von Kunden des Auftraggebers nur auf Grund der Beziehung zum Auftraggeber zu den mit ihm vereinbarten Zwecken oder wenn eine sonstige rechtliche Grundlage im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen vorliegt.
  2. Es werden nur solche personenbezogene Daten erhoben, die für die Durchführung und Abwicklung der Leistung der Digital Logistics und des Auftraggebers erforderlich sind oder die die der Auftraggeber freiwillig der Digital Logistics zur Verfügung gestellt hat. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf Auskunft seiner gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Widerruf der Nutzung, Widerspruch, Einschränkung der Bearbeitung sowie Sperrung oder Löschung unrichtiger bzw. unzulässig verarbeiteter Daten. Der Auftraggeber teilt Digital Logistics eine Änderung persönlicher Daten mit, wenn dies erforderlich ist, dass Digital Logistics den Auftrag erfüllen kann.
  3. Digital Logistics ist ausdrücklich berechtigt vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten an von Digital Logistics beauftragte Drittunternehmen weiterzugeben, sofern dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich erscheint.
  4. Der Schutz der personenbezogenen Daten erfolgt durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen. Diese Vorkehrungen betreffen insbesondere den Schutz vor unerlaubtem rechtswidrigen oder auch zufälligen Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Verwendung und Manipulation. Digital Logistics übernimmt keine Haftung für die Offenlegung von Informationen aufgrund nicht von Digital Logistics verursachter und verschuldeter Fehler bei der Datenübertragung und/oder unautorisierten Zugriff durch Dritte (z.B. Hackerangriff auf E-Mail-Account bzw. Telefon, Abfangen von Faxen). Digital Logistics wird Daten des Auftraggebers, sowie von Kunden des Auftraggebers nicht länger aufbewahren, als bis zur Erfüllung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Verpflichtung und zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche erforderlich ist.
  5. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung von Digital Logistics zu entnehmen.

Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Digital Logistics ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern bzw. zu ergänzen.
  2. Digital Logistics wird Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens drei Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der geänderten Bedingungen unter Mitteilung des Inhalts der jeweils geänderten Regelungen per E-Mail an die vom Nutzer mitgeteilte E-Mail-Adresse übersenden. Die Zustimmung zu den geänderten Bedingungen gilt als erteilt, wenn nicht binnen drei Wochen nach Versendung der geänderten Bedingungen deren Geltung in Textform widersprochen wird. Hierauf wird in der Änderungsmitteilung noch einmal gesondert hingewiesen. Widerspricht der Nutzer der Änderung der AGB form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisher vereinbarten Bedingungen fortgesetzt.
  3. Digital Logistics behält sich für den Fall, dass der Nutzer den geänderten Bedingungen nicht zustimmt vor, das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

Schlussbestimmungen

  1. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das zuständige Gericht in Berlin.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht davon berührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine dem Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommende Regelung zu ersetzen. Im Falle ungewollter Lücken gilt das Entsprechende für die Vereinbarung.

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