Es liegt auf der Hand, dass gerade im Umgang mit Chemikalien eine Vielzahl von Kriterien beachtet werden muss. Das betrifft im Handling gerade Lagerungsprozesse und die Logistik. Doch was genau sind die Kriterien, die ein Lager in der Chemiebranche erfüllen muss?
Die Globalisierung ist auch nicht spurlos an der Chemieindustrie vorübergegangen. Die Anforderungen an die Chemielogistik haben in den letzten Jahren enorm zugenommen. Insbesondere der Kostendruck und damit auch die Erwartung an optimierte logistische Prozessabläufe sind stark gestiegen. Vor allem die Vielzahl an Produktionsstätten - im In- und Ausland - führt zu langen Transportwegen entlang der Supply Chain. Zudem erschwert vor allem bei Chemikalien-Lagern im Ausland die mangelnde Transparenz die Wahl des richtigen Partners.
Dabei steigen auch die Kundenerwartungen an Qualitätskriterien stetig. Insbesondere Faktoren wie Service und Liefergeschwindigkeit nehmen eine zunehmend bedeutende Rolle bei der Auswahl von Herstellern und Lieferanten von Chemikalien ein. Auch Themen wie Flexibilität und Agilität in Bezug auf die Lieferkette und die Erweiterung von Lagerflächen werden immer wichtiger. Erschwerend für die Branche kommen notwendige aber komplex umzusetzende gesetzliche Anforderungen auf Lagerbetreiber hinzu. Speziell in diesem hochsensiblen Bereich bedarf es branchenspezifischer Experten.
Häufig beinhaltet das Lagern von Chemikalien auch eine genaue Temperaturüberwachung der gelagerten Stoffe. Thermisch sensible Materialien müssen in spezifischen Lagern aufbewahrt werden, die mit einer Temperaturüberwachung auftrumpfen können. Um im nächsten Schritt die informationstechnologische Erfassung der Ware fehlerfrei und effizient abwickeln zu können, bedarf es hier zudem einer modernen IT-Lösung. Transparenz und Datenverfügbarkeit sind Themen, an denen heute kein Unternehmen aus der Chemiebranche mehr vorbei kommen kann. Für Lager in der Chemiebranche sollte darüber hinaus der Sicherheit der Lagerstätte besondere Aufmerksamkeit gelten. Kann das Lager sicherstellen, dass keine Gefahren für die Umwelt und die Mitarbeiter bestehen?
Grundlage für eine erfolgreiche Lagerabwicklung für Hersteller und Zulieferer ist immer das Verständnis der Funktion, die das Lager erfüllen soll sowie eine gewissen Expertise im Umgang mit den einzulagernden Produkten und den branchenspezifischen Besonderheiten. Diese Erfahrung ist bei der Einlagerung von chemischen Produkten unumgänglich, denn noch vor der eigentlichen Einlagerung müssen die Behältnisse auf Schäden und Eignung der Verpackung hin untersucht werden. Geschultes Personal ist daher das A und O in einem Chemielager.
Bei chemischen Gütern handelt es sich zumeist um giftige, brandfördernde oder entzündliche, toxische und ätzende Stoffe, die dementsprechend sicher gelagert werden müssen. Hierfür wurden vom Gesetzgeber eine Vielzahl an Gesetzen formuliert. Für Logistiker bedarf es also neben einem umfangreichen Fachwissen auch dem Wissen um diese rechtlichen Voraussetzungen. Das dient dazu, um eine Abwicklung nicht nur sicher, sondern auch gesetzeskonform zu gestalten. Auf europäischer Ebene gelten mit der EG-Verordnung Nr. 1907/2006 bzw. den REACH-Richtlinien einheitliche Normen bzgl. Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien.
Da es sich bei chemischen Gütern häufig um Gefahrgut handelt, ist im deutschen Gesetz hier in erster Linie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu beachten. Nach dem Transport auf genormten CP-Paletten gilt es, ein Gefahrgutlager auszuwählen, das die Lagerung des betreffenden Stoffes problemlos abwickeln kann. Darüber hinaus werden die Regeln der Gefahrstoffverordnung durch das TRGS 510 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) konkretisiert. Im TRGSwerden speziell Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene für den Umgang mit der Lagerung von Gefahrgütern geregelt. Fokus wird hierbei auf die Lagerung (Ein-und Auslagerung, Transport, Beseitigung von Stoffen) von Gefahrgütern in ortsbeweglichen Behältern gelegt. Die wesentliche Rechtsgrundlage für den Umgang mit chemischen Gütern bilden zudem das Chemikaliengesetz (Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen) und die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV).
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